Rechtsprechung
   LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,20096
LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02 (https://dejure.org/2003,20096)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02 (https://dejure.org/2003,20096)
LAG Hamm, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 18 Sa 1874/02 (https://dejure.org/2003,20096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,20096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges Ermessen, Eingruppierung, Einsatz auf einer für einen Beamten freigehaltenen Stelle

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 22 Abs. 1 und 2, § 24 Abs. 1 BAT, § 315 Abs. 1 und 3 BGB
    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit, Direktionsrecht, billiges Ermessen, Eingruppierung, Einsatz auf einer für einen Beamten freigehaltenen Stelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02
    Das Bundesarbeitsgericht hat seiner Entscheidung die grundlegend im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.04.2002 - 4 AZR 174/01 - entwickelten und dargelegten Grundsätze für die Ermessensprüfung bei der Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit zugrunde gelegt.

    b) Diese Übertragung vorübergehender höherwertiger Tätigkeit entsprach aber nicht billigem Ermessen im Sinne des § 315 BGB, so dass die Übertragung nach den Grundsätzen für die Ermessensprüfung bei der vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nach § 24 BAT (vgl. grundlegend BAG, Urteil vom 17.04.2002 - 4 AZR 174/01 - ZTR 2003, 76) als auf Dauer erfolgt anzusehen ist (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).

  • LAG Hamm, 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00

    Voraussetzungen einer höheren tariflichen BAT-Eingruppierung ; Dauerhafte

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02
    Durch Urteil vom 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00 - hat das Landesarbeitsgericht das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 15.09.2000 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und festgestellt, dass das beklagte L1xx verpflichtet ist, an die Klägerin ab 01.08.2000 eine Vergütung nach der Vergütungsgruppe V c BAT/BL zu zahlen und die Differenzbeträge zwischen der Vergütungsgruppe V c BAT/BL und der gezahlten Vergütung mit jeweils 5 Prozent über den Basiszinssatz zu verzinsen.

    Auf die Revision des beklagten L2xxxx hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 12.06.2002 - 4 AZR 432/01 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00 - aufgehoben, soweit es der Berufung der Klägerin stattgegeben hat und im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

  • BAG, 25.10.1967 - 4 AZR 12/67

    Anspruch auf Höhergruppierung - Tarifmerkmale der höheren Vergütungsgruppe -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02
    vom 25.10.1967 - 4 AZR 12/67 - AP Nr. 1 zu § 24 BAT).
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 288/00

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02
    Sie war entsprechend den Grundsätzen zur Überprüfung einer Eingruppierung bei korrigierender Rückgruppierung (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 ff.; BAG, Urteil vom 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178) zugrunde zu legen.
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02
    Sie war entsprechend den Grundsätzen zur Überprüfung einer Eingruppierung bei korrigierender Rückgruppierung (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 16.02.2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 ff.; BAG, Urteil vom 20.06.2001 - 4 AZR 288/00 - ZTR 2002, 178) zugrunde zu legen.
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02
    Gegen die Zulässigkeit der Eingruppierungsfeststellungsklage bestehen keine prozessualen Bedenken (vgl. grundlegend z.B. BAG, Urteil vom 02.12.1981 - 4 AZR 301/79 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 09.08.2000 - 4 AZR 439/99 - AP Nr. 281 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 09.08.2000 - 4 AZR 439/99

    Eingruppierung: Diplom-Bibliothekarin

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02
    Gegen die Zulässigkeit der Eingruppierungsfeststellungsklage bestehen keine prozessualen Bedenken (vgl. grundlegend z.B. BAG, Urteil vom 02.12.1981 - 4 AZR 301/79 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 09.08.2000 - 4 AZR 439/99 - AP Nr. 281 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 17.05.1972 - 4 AZR 283/71

    Dispositive Geltung des AT - Einzelvertragliche Vereinbarungen -

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02
    Gegen die Zulässigkeit der Eingruppierungsfeststellungsklage bestehen keine prozessualen Bedenken (vgl. grundlegend z.B. BAG, Urteil vom 02.12.1981 - 4 AZR 301/79 - AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 09.08.2000 - 4 AZR 439/99 - AP Nr. 281 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.06.2002 - 4 AZR 432/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 04.06.2003 - 18 Sa 1874/02
    Auf die Revision des beklagten L2xxxx hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 12.06.2002 - 4 AZR 432/01 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 23.05.2001 - 18 Sa 1681/00 - aufgehoben, soweit es der Berufung der Klägerin stattgegeben hat und im Umfang der Aufhebung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht